Förderablauf

1. Projektidee

Wenn Sie eine Projektidee oder einen Projektvorschlag haben, reichen Sie bitte das Projektvorschlag-Formular per eMail bei der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ein. Ein Einzelprojekt kann mit bis zu 10.000€ gefördert werden. Der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans entscheidet auf Grundlage Ihres eingereichten Vorschlags über die Projektförderung.

2. Nach der Bewilligung

Wenn Ihr Projekt durch den Begleitausschuss bewilligt wurde, erhalten Sie eine Information per eMail und spätestens nach vier Wochen den Zuwendungsbescheid.

Wenn Sie Fördermittel abrufen möchten benutzen Sie bitte das Formular Mittelabruf.

Für alle Honorarempfänger (Referenten etc.) muss gemäß Förderrichtlinie ein Vertrag abgeschlossen werden. Sollten Sie keine eigenen Vertragsvorlagen haben, können Sie das Formular Honorarkraft- und Dozentenprofil verwenden. Bei allen geförderten Veranstaltungen ist das Ausfüllen einer Anwesenheitsliste erforderlich.

Beachten Sie bitte weiterhin, dass bei allen Veröffentlichungen und Druckerzeugnissen die Logos der Fördermittelgeber eingefügt werden müssen. Zu den Fördermittelgebern zählen das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Landesprogramm des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Dateien erhalten Sie nach Anfrage per Mail von der Koordinierungsstelle.

3. Nach Beendigung des Projekts

Nach Beendigung des Projekts müssen Sie eine Abrechnung vornehmen. Dazu füllen Sie bitte eine tabellarische Belegliste aus und unterschreiben diese.

Legen Sie bitte alle Originalbelege bei.

Verfassen Sie einen Sachbericht und verwenden Sie dazu das Formular.

Außerdem übersenden Sie uns bitte die Workshop-Teilnehmerlisten sowie drei Exemplare Ihrer Veröffentlichungen (z.B. Plakate, Flyer, Broschüren).