Bundesprogramm Demokratie leben!
Was ist eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?
Durch das Bundesprogramm Demokratie leben! werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.
In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie. Im Landkreis Gotha heißt diese Partnerschaft „Lokaler Aktionsplan“.
Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich – mit einer Perspektive von fünf Jahren beginnend ab 2020 – Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder aber auch um Lehr- und Informationsmaterialien handeln.
Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss fungiert als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“.
Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartnerin und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei.
Für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit werden den geförderten Kommunen gesondert Mittel zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Maßnahmen soll hiermit die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung sollen zudem zivilgesellschaftliche Akteure im Themenfeld aus der Region an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ aktiv beteiligt werden. Hierzu findet unter anderem mindestens einmal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu reflektieren und zu bestimmen.
Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den „Partnerschaften für Demokratie“ werden darüber hinaus Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden den Jugendforen gesondert Fördermittel bereitgestellt.