Thüringer Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen auch künftig an Kommunalwahlen teilnehmen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden. Die AFD klagte gegen die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Jedoch verstößt die Absenkung des Wahlalters weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Landesverfassung, so die Richter*innen. Zudem stellten sie in ihrer Urteilsbegründung fest: dass die Jugendlichen politische Einsichtsfähigkeite und Verständnis für die Bedeutung von Wahlen besitzen.

Das Gericht entschied zudem, dass nun ausländische Unionsbürger*innen an kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheidungen teilnehmen dürfen. (S.Fischer)