JURISTISCHES GUTACHTEN BELEGT: ÜBERPRÜFUNG VON DEMOKRATIEPROJEKTEN IST VERFASSUNGSRECHTLICH BEDENKLICH

 

Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten.

Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen.

Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.

Zu den oben genannten Bündnissen gehören u.a.: Bundesverband Mobile Beratung e.V., Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V., sowie betroffene Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank.

 

Mehr zu dem Gutachten unter:

http://cultures-interactive.de/de/news-im-detail/juristisches-gutachten-belegt-ueberpruefung-von-demokratieprojekten-ist-verfassungsrechtlich-bedenklich-und-nicht-verhaeltnismae.html

 

Quelle:

http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/2018/06/14/juristisches-gutachten-belegt%E2%80%A8-ueberpruefung-von-demokratieprojekten-ist-%E2%80%A8verfassungsrechtlich-bedenklich-und-nicht-verhaeltnismaessig/